Gedanken zum Tag (18.02.2026)

GLOSSE von Guido Sawatzki

DAS SANKT-FLORIAN-PRINZIP … UND DONALD TRUMP

Was sind Sie und ich in den Augen eines Donald Trump? … Richtig: Ein Nichts! … Verdammt, haben wir ein Glück! Denn würde er uns kennen – im vorliegenden Fall mich –, dann könnte es uns – also mir – an den Kragen gehen. So, wie dem französischen Juristen Nicolas Guillou, tätig am Internationalen Gerichtshof (IStGH) in Den Haag. (Quelle: CH Regionalmedien AG watson)

Bekanntlich haben die USA dieses Gericht niemals anerkannt; ergo können dessen Urteile auf US-Territorium nicht vollzogen werden. Ungeschickterweise hat sich Guillou den Unwillen von Donald Trump zugezogen. Denn der IStGH hat es doch tatsächlich gewagt, Anklage gegen dessen „Freunde“ zu erheben … darunter Israels Premierminister Benjamin Netanjahu sowie der russische Präsident Wladimir Putin – bekanntermaßen alles Ehrenmänner, nach welchen mit Haftbefehl „gesucht“ wird … und zwar mit allergrößter Dringlichkeit.

Mann, ist das zynisch! … Stopp! Letzteres würde ICH besser nicht so formulieren, eher würde ich es Herrn Merz in den Mund legen wollen … hinterhältig, wie ich bin.

Also wenn ich an Trumps Stelle wäre, dann würde ich solchen Typen wie Guillou symbolisch gleich einen Strick mitschicken … diese Geste empfände ich dann sogar als zutiefst menschlich. Denn was hat dieser Mensch mitsamt seiner Sippschaft – pardon: Familie – noch von seinem Leben? Digital ist er doch ohnehin schon ausgelöscht!

Wenn die Haushaltskasse „Halleluja“ schreit

Denn keine amerikanische Einzelperson, Organisation oder Firma sowie deren ausländische Tochtergesellschaften dürfen Herrn Guillou noch Dienstleistungen anbieten. So versuchte der Richter beispielsweise, über Expedia ein Hotel in Frankreich zu buchen. Kurz darauf erhielt er eine E-Mail, in welcher seine Buchung aufgrund der US-Sanktionen storniert wurde. Denn Guillou steht in einer Reihe mit Terrorverdächtigen auf einer speziellen Liste.

Die digitale Abhängigkeit von US-Produkten macht es möglich, dass der Jurist beispielsweise im Internet nicht mehr shoppen gehen kann. (Boshaft könnte man meinen, die Haushaltskasse wird’s freuen!). Ebenso ist er von zahlreichen Banken, die mit US-Dollar handeln, weltweit auf eine schwarze Liste gesetzt.

Zwar könnten die europäischen Behörden eine „Blockierungsverordnung“ in Kraft setzen, die Bürger wie Guillou vor derartigen Sanktionen schützen würden. Europäische Staatschefs werden jedoch ihre Füßchen schön ruhig halten, müssten sie und ihr Land doch dann ihrerseits Sanktionen durch Trump befürchten.

„Digitale Souveränität“ in Europa ist derzeit in weiter Ferne. Doch „ohne Souveränität“, so Richter Guillou „– im militärischen, gesundheitlichen, banktechnischen und digitalen Bereich – kann die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gewährleistet werden“.

So lange gilt in Europa das allseits bewährte Sankt-Florians-Prinzip: „Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!“