DIE AfD UND IHRE „RICHTER“
Die Verfassungsschützer haben sich mit ihrem Gutachten, welches die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, keinen Gefallen getan – und der Demokratie hierzulande schon mal gar nicht. Statt dass sie beispielsweise der ausufernden Tendenz unserer obersten „Staatsdiener“ entgegenwirken, sich mit Gesetzesparagrafen wie dem § 188, der die Beleidigung von Politikern regelt und der im vergangenen Jahr eine Verschärfung erfahren hat, selbst weitgehende Immunität zu verschaffen, versuchen sie, auf diesem Wege die Meinungsfreiheit einzuschränken und Druck auf die Bürger auszuüben.
Man bedenke, dass immerhin weite Teile der deutschen Bevölkerung sich bei den vergangenen Wahlen für die AfD ausgesprochen haben; dies jedoch nicht, weil sie die Partei als rechtsextrem einstufen, sondern weil sie diese Partei als einzige Partei empfinden, die wider den politischen Stachel löckt – zumal die sogenannte vierte Gewalt im Staate, die Medien, in ihrer Mehrheit brav die staatlichen Verlautbarungen wiederkäut.
Und noch eins: Blasen inzwischen nicht Politiker nahezu sämtlicher Couleur, vor allem was Themen wie Migration anbelangt, ins selbe Horn wie die AfD – Beispiel Jens Spahn (CDU), der offen das ausspricht, was Mitglieder seiner Partei sich nur im Flüsterton und hinter vorgehaltener Hand zu sagen trauen?
Die auf 1100 Seiten von unseren Verfassungsschützern zusammengestückelten Zitate und Fakten – überwiegend aus Reden von AfD-Politikern – bedürfen jetzt einer genauen Analyse. Diese kann sich jedoch über Jahre hinziehen. Wie bitteschön, soll sich unter diesem Stigma in der kommenden Zeit die (notwendige) Zusammenarbeit mit der AfD zum Beispiel in den Landtagen gestalten?
Das Vertrauen in diesen Rechtsstaat nicht weiter zu untergraben, sollte eigentliches Ziel der staatlichen Organe sein. Die jetzige Aktion der Verfassungsschützer erscheint mir jedoch nur als weiterer Versuch, sich mit autokratischen Methoden eine Demokratie zurechtzubiegen, die sich einzig an den Interessen ihrer Machtelite orientiert.
Eine Verfassung, die ihren Namen verdient, sollte sich nicht gegen die Bürger richten!