Gedanken zum Tag (29.04.2023)

Heute las ich im Internet, dass Boris Palmer während eines Vortrags mit dem Titel „Memorandum für eine andere Migrationspolitik“ mehrfach das „N-Wort“ (Ne***), die frühere Bezeichnung für Schwarze, benutzt habe und deswegen von etwa 50 Demonstranten als „Rassist“ beschimpft worden sei. Laut Pressemitteilung wehrte sich Palmer dagegen mit dem Argument, dass es auf den Kontext ankomme, in welchem dieses Wort verwendet werde – also ob man dieses Wort beleidigend gebrauche oder nicht.

Wo bleibt da die Freiheit des Wortes im (bereits reichlich angestaubten) Land von Goethe und Schiller, wage ich zu fragen! Ja, es scheint in unserer sogenannten freiheitlichen (und aufgeklärten!?) Gesellschaft üblich zu werden, ängstlich Worten aus dem Wege zu gehen, bei deren Gebrauch man (eventuell) als Rassist verleumdet werden könnte.

„Ihr beurteilt Menschen anhand von einem einzigen Wort“, wehrte sich Palmer … „Das ist nichts anderes als ein Judenstern.“ Daraufhin wurde ihm Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen.

Welche Reaktionen hätte er wohl erfahren, wenn er auch noch begonnen hätte, dem heutigen Judenstaat Israel Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzuhalten, weil dieser den Palästinensern das Recht bestreite, auf deren (ursprünglich) eigenem Land frei zu siedeln, sie stattdessen vertreibe und Dinge tue oder Verbrechen geschehen lasse, die manchmal an Genozid erinnern?

Boris Palmer, denke ich, darf froh sein, dass sein Grünen-Mandat ruht, sonst hätte man mit ihm sicher schon längst „kurzen Prozess“ gemacht. Überhaupt … – dieser Begriff „kurzen Prozess machen“ ist laut Internetrecherche „in der jüngeren deutschen Geschichte untrennbar mit den Urteilen der Sonder- und Standgerichte und des Volksgerichtshofs in der Endphase des Dritten Reiches verbunden.“

Wie oft, frage ich meine LeserInnen, haben wir nicht selber schon diesen Begriff gebraucht? Also – hat Boris Palmer vielleicht doch Recht, wenn er darauf verweist, dass es stets auf den KONTEXT ankomme?

Wie sehr die „Zensur in den Köpfen“ in unserem freiheitlich-demokratischen Staat bereits um sich gegriffen hat, lässt sich schon allein dem eingangs zitierten Pressetext entnehmen. Darin hat die Redaktion es wohlweislich unterlassen, „Ne***“ (das Un-Wort für Schwarze) auszuschreiben.

Da kann ich nur sagen, es lebe die Pressefreiheit – PFUI DEIBEL! Leute, wehrt Euch … gegen die Schere im Kopf!